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Der Rechtsschutz gilt für dienstliche Angelegenheiten. Hierzu zählen insbesondere

  • Disziplinarverfahren,
  • Strafverfahren, deren Ursprung einen dienstlichen Bezug aufweist,
  • dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten,
  • versorgungsrechtliche Angelegenheiten (insb. WDB-Anerkennungen),
  • besoldungsrechtliche Angelegenheiten,
  • Beihilfeangelegenheiten,
  • beteiligungsrechtliche Verfahren aller Art.

Der Deutsche BundeswehrVerband bietet seinen Mitgliedern eine Reihe  von Selbsthilfeleistungen, um unter anderem Lücken im System der  gesetzlichen Sozialleistungen zu schließen.

Die Angebote umfassen  die Unterstützung in sozialen Notfällen, ausgedehnte  Versicherungsleistungen in allen Sparten, Rechtsschutz, politische  Bildung, Vermögensbildung, Urlaubsreisen oder Steuerhilfe.

In den  ersten Jahren des Bestehens des Verbandes, nahm dieser die Aufgaben noch in eigener Regie wahr. Eine Zunahme der geschäftlichen Aktivitäten  hatte jedoch die Übertragung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf  rechtlich selbstständige Einrichtungen zur Folge.

So wurden beispielsweise bereits 1977 die Förderungsgesellschaft (FÖG) und die Mildtätige Stiftung (HVMS) gegründet.

Quelle: DBwV
 

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Themenbereiche Recht und Versorgung:

(mehr Infos nur im internen Bereich DBwV)

Quelle: DBwV